AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Aidan Vision Interim GmbH
Stand: 1. Januar 2025
TEIL I – Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
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Die Aidan Vision Interim GmbH – im Folgenden „Aidan Vision“ genannt – mit Sitz in
Breite Straße 1, 40213 Düsseldorf, erbringt Personaldienstleistungen gemäß den nachfolgenden Bedingungen. -
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind wesentlicher Bestandteil aller Angebote und Verträge über Personaldienstleistungen von Aidan Vision.
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Mit der Vertragsanbahnung (z. B. Vorstellung von Kandidatenprofilen), spätestens mit Vertragsabschluss oder Inanspruchnahme der Leistungen, gelten die AGB als anerkannt.
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Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Aidan Vision ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
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Einzel- oder Rahmenvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
§ 3 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 4 Referenznennung
Sofern der Kunde nicht ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) widerspricht, darf Aidan Vision den Kunden unter Nennung der erbrachten Dienstleistung(en) als Referenz angeben.
§ 5 Datenschutz
Sämtliche im Rahmen der Dienstleistung erhaltenen Informationen über Kandidaten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie dürfen nur für den vorgesehenen Zweck genutzt und müssen nach Zweckerreichung datenschutzkonform gelöscht oder vernichtet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
§ 6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf. Aidan Vision ist berechtigt, Forderungen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
TEIL II – Personalvermittlung
§ 7 Durchführung des Vertrages
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Aidan Vision verpflichtet sich, dem Kunden geeignete Kandidaten zur Begründung eines Dienst-, Werk- oder Arbeitsverhältnisses zu vermitteln.
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Ein durch Aidan Vision vermitteltes Vertragsverhältnis gilt als zustande gekommen, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach Bereitstellung der Kandidateninformationen ein Vertrag mit dem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) geschlossen wird.
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Der Kunde verpflichtet sich,
a) Aidan Vision unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, über den Vertragsabschluss mit einem vorgeschlagenen Kandidaten zu informieren,
b) auf Verlangen innerhalb von 10 Werktagen eine Kopie des Vertrages oder Einsicht in diesen zu gewähren,
c) Aidan Vision vor Vorstellung eines Kandidaten zu informieren, wenn dieser bereits bekannt ist, und
d) Aidan Vision über den Wegfall des Vermittlungsbedarfs zu unterrichten.
§ 8 Vergütung / Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht
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Aidan Vision erhält für jeden erfolgreich vermittelten Kandidaten eine erfolgsabhängige Vermittlungsvergütung in Höhe von 30 % der vereinbarten Jahresbruttovergütung des Kandidaten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
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Die Jahresbruttovergütung umfasst sämtliche geldwerten Leistungen des Kunden an den Kandidaten, insbesondere:
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das Jahresgrundgehalt (Fixum),
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variable Vergütungsbestandteile (Bonus, Tantiemen, Provisionen, Erfolgsbeteiligungen, Prämien),
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Einmalzahlungen,
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Aktienoptionen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige Incentives,
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geldwerte Vorteile, Aufwendungsersatz sowie Sachbezüge, jeweils brutto.
Bei vereinbarten Zielboni ist für die Berechnung von einer 100 %igen Zielerreichung auszugehen.
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Rechnungen werden elektronisch erstellt und sind mit Zugang ohne Abzug fällig.
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Der Kunde kommt ohne Mahnung sieben Tage nach Rechnungseingang in Zahlungsverzug.
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Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 9 Eignung und Qualifikation der Kandidaten
Aidan Vision prüft die Angaben der Kandidaten ausschließlich im Hinblick auf das vereinbarte Anforderungsprofil. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder die Echtheit eingereichter Unterlagen wird ausgeschlossen. Die abschließende Prüfung der Eignung obliegt dem Kunden.
§ 10 Haftungsbegrenzung
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Aidan Vision haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
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Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
§ 11 Schlussbestimmung
Diese Fassung ersetzt alle früheren Versionen der AGB.
Stand: 1. Januar 2025
